Die private Krankenversicherung




Die private Krankenversicherung – Vergleich hilft bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz

Jeder privaten Krankenversicherung liegt ein privatrechtlicher Vertrag zu Grunde. Als Vertragspartner werden der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen aufgeführt. Das Versicherungsunternehmen ist privatrechtlich organisiert und tritt als private Krankenversicherung auf. Zu eben diesen Versicherungsunternehmen gehören Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine, die auf Gegenseitigkeit berufen. Sie werden wie sämtliche andere Versicherungsgesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

Der Gesetzgeber behält den Wechsel in die private Krankenversicherung einer begrenzten Personengruppe vor. Dazu zählen zum Beispiel Unternehmer, Selbständige und Freiberufler. Aber auch Arbeitnehmer und Angestellte können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der durch den Gesetzgeber festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegt.

Im Regelfall sind Künstler und Publizisten über die Künstlersozialjasse abgesichert. Aber auch diese Absicherung gilt ausschließlich bis zur Versicherungspflichtgrenze. Daneben können sich Ärzte und Zahnärzte, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, privat versichern. Sie müssen ebenso ein Jahresmindesteinkommen nachweisen können. Die Bundesregierung passt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze jährlich an. Sobald diese Grenze durch das eigene Einkommen überschritten wird, entfällt auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In diesem Fall kann man eigenständig wählen, ob man sich privat krankenversichern möchte oder man als freiwillig versicherte Person in der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt. Grundsätzlich kann man sich in diesem Fall auch gegen eine Krankenversicherung entscheiden, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Im Zuge der Gesundheitsreform ändern sich ab 2011 die Bedingungen, die in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung gelten.

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Krankenversicherungsvergleich

In der privaten Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der Regel nicht möglich. Der Grund dafür ist eine spezifische Beitragsberechnung. Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung wird von sehr unterschiedlichen Aspekten bestimmt. Dazu gehören der gewählte Leistungsumfang und das Geschlecht. Aber auch das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers wirken sich auf die Höhe der Beiträge aus.

Dabei ist immer der Gesundheitszustand entscheidend, der beim Vertragsabschluss vorzufinden ist. In der Regel erhöht sich der Beitrag gemeinsam mit dem Leistungsumfang. Alle Beiträge, die in der privaten Krankenversicherung gezahlt werden müssen, sind risikogerecht. Demnach müssen Personen, die ein hohes Risiko haben, in der Regel auch mehr bezahlen. Bei ihnen gehen die Versicherer davon aus, dass sie wesentlich mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Durch Vorerkrankungen kann es in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen kommen. Aber auch eine Leistungsstaffelung oder die Ablehnung des Versicherungsantrags sind infolge von Vorerkrankungen möglich.

Ein Versicherungsnehmer kann die Beiträge der Versicherung grundsätzlich beeinflussen. Dies ist unter anderem durch frei wählbare Leistungen und eine Selbstbeteiligung möglich, die ebenso frei gewählt werden kann. Je nach Tarif und Beitragshöhe bietet die private Krankenversicherung in der Regel einen höheren Leistungsumfang als eine gesetzliche Krankenversicherung. Heute kann bei den privaten Krankenversicherungen zwischen vier Leistungsbereichen unterschieden werden.

Dazu gehören stationär, zahnärztlich, ambulant und Krankentagegeld. Aufgrund des unterschiedlichen Leistungsumfangs kann zwischen einer Voll-, Teil- und Zusatzversicherung gewählt werden. In der Regel werden durch die private Krankenvollversicherung sämtliche Krankheitskosten abgedeckt. Einen Anteil der Krankheitskosten übernimmt die Krankenteilversicherung. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung kann man sich vor zusätzlichen Risiken absichern. Sie kann auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzt.

Bei der privaten Krankenversicherung können sich Versicherungsnehmer für spezielle Leistungen entscheiden. Dazu gehört unter anderem die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem kann die Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte vereinbart werden. Daneben können sich die Versicherungsnehmer für eine umfangreichere Erstattung von Sehhilfen entscheiden. Die genauen Leistungen sind grundsätzlich vom gewählten Tarif abhängig.

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